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Allgemeine Auftragsbedingungen der Firma Brill Unternehmensmakler eingetragener Kaufmann (e. K.)

  1. Brill Unternehmensmakler e. K. gewinnt Verkäufer, die  ihr Unternehmen / Objekt verkaufen wollen und sucht Käufer für diese Unternehmen.

2. Brill Unternehmensmakler e. K. ist entweder vom Verkäufer beauftragt, das Unternehmen/Objekt zu denen im Business-Profil genannten Bedingungen anzubieten und an einen Käufer zu vermitteln oder aber von einem Käufer beauftragt, nach einem vereinbarten Suchprofil ein Unternehmen für diesen zu suchen und zum Kauf zu vermitteln.

3. Brill Unternehmensmakler e. K. ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

4. Alle Angebote sind freibleibend. Die der Brill Unternehmensmakler e. K. mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Brill Unternehmensmakler e. K. keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

5. Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung der Brill Unternehmensmakler e. K.

6. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Brill Unternehmensmakler e. K. ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet-, Anstellungsvertrag, usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Brill Unternehmensmakler e. K. die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.

7. Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Miet-, Anstellungsvertrag, usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. Vertraulichkeitserklärung mit Provisionsvereinbarung bzw. nach den Angaben im Business-Profil. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen, Kreditübernahmen etc.).

8. Bei Vermietung oder Verpachtung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse, etc.).

9. Brill Unternehmensmakler e. K. behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Entstehen des Provisionsanspruchs mehr als vier Monate beträgt.

10. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet-, Anstellungsvertrag, usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten, etc.) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.

11.Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss.

12. Kaufpreiszahlungen werden von der Brill Unternehmensmakler e. K. nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

13. Der Maklervertrag mit dem Verkäufer bzw. dem Käufer läuft auf unbestimmte Zeit falls keine Vertragslaufzeit festgelegt ist und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende schriftlich kündbar.

14. Brill Unternehmensmakler e. K. ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Brill Unternehmensmakler e. K. zustande, so sind die Vertragspartner und der Kauf- bzw. Mietpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

15. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Kempten Erfüllungsort und Gerichtsstand. AGBs drucken